Keine Rechtsberatung · Orientierungshilfe

Deine Erfahrung zählt.

Viele Menschen fragen sich, ob das, was ihnen passiert ist, «wirklich» zählt — ob es schlimm genug war, um darüber zu sprechen oder es zu melden. Diese Seite hilft, das einzuordnen. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung, aber sie gibt dir Orientierung in deinen eigenen Worten.

Grundlage

Was bedeutet Einwilligung?

Seit der Reform des Schweizer Sexualstrafrechts im Jahr 2024 gilt das Prinzip «Nein heisst Nein». Eine sexuelle Handlung ist nur dann legal, wenn die andere Person aktiv zugestimmt hat. Einwilligung muss:

  • Freiwillig sein — ohne Druck, Angst, Alkohol oder Machtverhältnisse
  • Aktiv kommuniziert werden — Schweigen oder Nicht-Widerstehen ist keine Zustimmung
  • Jederzeit widerrufbar sein — auch mitten in einer Handlung
  • Für jede Handlung separat gelten — Zustimmung zu einem Kuss bedeutet nicht Zustimmung zu mehr

Das Einfrieren ist keine Zustimmung. Die «Freeze Response» — der Körper erstarrt in einer bedrohlichen Situation — ist eine natürliche Schutzreaktion des Nervensystems, keine Einwilligung. Viele Menschen erleben genau das, und es macht ihre Erfahrung nicht weniger real.

Begriffe & Beispiele

Was fällt unter welchen Begriff?

Die folgenden Definitionen basieren auf dem Schweizer Strafgesetzbuch (StGB). Die Beispiele sind bewusst alltagsnah formuliert — damit du erkennen kannst, was auf deine Erfahrung zutrifft.

Sexuelle Belästigung

Art. 198 StGB

Jede unerwünschte Handlung oder Äusserung sexueller Natur, die die Würde einer Person verletzt — unabhängig davon, ob Körperkontakt stattgefunden hat.

Beispiele

  • Unerwünschte Kommentare über Körper oder Aussehen
  • Anhaltende sexuelle Nachrichten, auch von Bekannten
  • Unerwünschte Berührungen (Arm, Schulter, Gesäss)
  • Zeigen oder Schicken von pornografischem Material ohne Einwilligung
  • Anzügliche Blicke, Gesten oder Witze, die sich wiederholen

Sexuelle Nötigung

Art. 189 StGB

Jemanden durch Druck, Drohung oder Ausnutzen einer Situation zu einer sexuellen Handlung zu zwingen — ohne dass es zur Penetration kommen muss.

Beispiele

  • Küssen oder Berühren, nachdem die Person Nein gesagt hat
  • Jemanden durch emotionalen Druck oder Erpressung zu sexuellen Handlungen drängen
  • Jemanden festhalten oder körperlich daran hindern, sich zu entfernen
  • Ausnutzen eines Machtverhältnisses (Chef, Trainer, Betreuer)

Vergewaltigung

Art. 190 StGB

Penetration ohne Einwilligung. Seit der Reform 2024 gilt in der Schweiz das Prinzip "Nein heisst Nein" — auch ohne körperliche Gegenwehr ist es Vergewaltigung, wenn die Person nicht zugestimmt hat.

Beispiele

  • Sex, dem man nicht zugestimmt hat — auch innerhalb einer Beziehung
  • Sex, bei dem man zu eingeschüchtert war, um Nein sagen zu können
  • Sex nach starkem Alkohol- oder Drogenkonsum, der die Einwilligungsfähigkeit beeinträchtigt
  • Weitermachen, nachdem die Person Stopp gesagt hat

Schändung

Art. 191 StGB

Sexuelle Handlungen mit einer Person, die schläft, bewusstlos ist oder sich aus einem anderen Grund nicht wehren kann — auch wenn sie sich im Nachhinein nicht erinnert.

Beispiele

  • Übergriff während des Schlafs
  • Übergriff nach starkem Alkohol- oder Drogenkonsum
  • Ausnutzen von Bewusstlosigkeit nach einem Sturz oder einer Ohnmacht

Übergriffe, die online oder per Nachricht stattfinden. Das Teilen intimer Bilder ohne Zustimmung ist seit 2023 in der Schweiz explizit strafbar.

Beispiele

  • Unaufgeforderte Nacktbilder (Cyberflashing)
  • Teilen von intimen Fotos oder Videos ohne Einwilligung ("Revenge Porn")
  • Sexuelle Belästigung über Nachrichten, Kommentare oder soziale Medien
  • Grooming — Aufbau einer Vertrauensbeziehung zur sexuellen Ausbeutung

«Warum habe ich mich nicht gewehrt? Warum habe ich damals nichts gesagt? Warum hatte ich danach noch normalen Kontakt mit der Person?»

Diese Fragen stellen sich viele Menschen nach einem Übergriff — und sie nutzen sie, um ihre eigene Erfahrung kleinzureden. Aber keine dieser Reaktionen macht das Erlebte weniger real oder weniger strafbar.

Das Einfrieren ist Biologie, keine Schwäche. Eine verzögerte Reaktion ist normal, keine Erfindung. Eine frühere Beziehung zur Person ändert nichts an der Strafbarkeit. Und du musst es niemandem beweisen, um es zu melden.

Anlaufstellen

Wo bekomme ich Hilfe?

Alle Beratungsstellen sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Du musst nicht alleine damit umgehen.

Frauenberatung Zürich

Kostenlose, vertrauliche Beratung für Frauen und Mädchen bei sexueller Gewalt und Übergriffen.

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BIF Frauenberatung

Beratungsstelle für Frauen in schwierigen Lebenssituationen, Krisenintervention und Begleitung.

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OBZ — Angebot

Das Opferhilfe Beratungszentrum Zürich bietet professionelle Unterstützung nach Gewalterfahrungen.

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OBZ — Sexuelle Gewalt

Spezialisierte Beratung des OBZ für Betroffene sexueller Gewalt.

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Kanton Zürich Opferhilfe

Offizielle Anlaufstelle des Kantons Zürich — Beratung, Soforthilfe und rechtliche Unterstützung.

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Kokon Zürich

Beratung und Begleitung für Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben.

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Callisto Vault

Das amerikanische Pionierprojekt für anonyme Übergriffsmeldungen, auf dem Sags Luisa! aufbaut.

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